Die Handwerkskammer Lübeck warnt vor zwei Betrugsphänomenen, die derzeit im gesamten Bundesgebiet wieder verstärkt auftreten. Zum einen handelt es sich um die so genannte Chef-Masche“, bei der Unternehmensmitarbeiter zur Überweisung eines hohen Geldbetrages gebracht werden sollen. Zum anderen geht es um Anrufe, nach denen mittels verfälschter Aufnahmen dem Angerufenen unterstellt wird, einem Vertrag mündlich zugestimmt zu haben.
Mit der „Chef-Masche“ zielen Betrüger nicht nur auf große Unternehmen, auch kleine und mittelständische Betriebe sind betroffen. Per E-Mail oder Telefon werden überweisungsberechtigte Mitarbeiter gebeten, eine größere fünf- bis achtstellige Summe ins Ausland zu überweisen. Meist ist von einer dringend erforderlichen Investition die Rede und es wird zur Eile gedrängt. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt eindringlich vor diesem Betrugsphänomen, bei dem die Täter äußerst geschickt vorgehen. So würden im Vorfeld akribisch Informationen über das Unternehmen recherchiert und schließlich eine bekannte oder vermutete Abwesenheit der Geschäftsleitung genutzt, um sich mit den Mitarbeitern in Verbindung zu setzen. Dabei würden verfälschte E-Mail-Adressen, die auf den ersten Blick wie die echte Adresse des Geschäftsführers aussehen, und verschleierte Telefonnummern genutzt. Ulf Grünke, Leiter der Rechtsauskunft der Handwerkskammer Lübeck, rät zur Vorsicht bei ungewöhnlichen und besonders eilenden Zahlungsaufforderungen: „Mitarbeiter sollten dann immer noch einmal Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten halten. Besser einmal zu viel nachzufragen, als den Betrügern in die Falle zu tappen.“
Wichtig in diesem Zusammenhang sei auch, bei der Rücksprache nicht die angegebene Telefonnummer beziehungsweise die E-Mail-Adresse des Absenders.
Bei der zweiten Betrugsmasche versuchen unbekannte Anrufer, die angerufene Person am Telefon dazu zu bringen, „ja“ zu sagen. Dabei geben sie beispielsweise vor, dass sie eine Umfrage durchführen oder es Probleme mit dem Telefon gibt. Ziel ist eine Aufnahme des Anschlussinhabers, bei der er deutlich „ja“ sagt. Dieser Teil der Aufnahme wird im Anschluss so geschickt zusammengeschnitten, dass der Eindruck entsteht, der Angerufene habe einem Vertrag mündlich zugestimmt. Im Folgenden werden dann Rechnungen oder E-Mails mit Zahlungsaufforderungen verschickt. Der angebliche Vertragsschluss soll mit diesen verfälschten Aufnahmen belegt werden.
Auch hier rät die Handwerkskammer Lübeck Betrieben, wachsam zu sein, insbesondere bei so genannten „kalten“ Anrufen. „Betroffenen raten wir dazu, den vermeintlich geschlossenen Vertrag vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anzufechten“, sagt Ulf Grünke. Die Kammer leitet die Fälle an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weiter.