Die Hansestadt gewährt Ermäßigungen der Erbpacht, bei Grundstückskauf aber nicht.
Der Protest hat gewirkt. Mit ihren Kundgebungen, Aktionen und Gesprächen haben Lübecks Erbpachtnehmer einige ihrer Ziele erreicht. Die Bürgerschaft hat vor knapp zwei Monaten den saftigen Pachterhöhungen die schärfste Spitze gekappt: mit gestaffeltem Zinsanstieg, Härtefallregelungen und getrennter Berechnung von Bau- und Gartenland. Wie sich die neuen Regelungen für die Verlängerung der Erbbaurechte auswirken, wollten jetzt viele der betroffenen Siedler wissen. Mehr als 250 Männer und Frauen jeden Alters waren zur Informationsveranstaltung der Hansestadt in die Media Docks gekommen.
Niedrige Zinsen
„In der Summe ein gutes Ergebnis“, so bewertete Wirtschaft- und Sozialsenator Sven Schindler (SPD) die aktuelle Lösung. Am Beispiel einer Familie mit zwei Kindern rechnete der Leiter des Liegenschaftsamts Claus Strätz vor, wie niedrig im Endeffekt die Zinsen sein könnten. Statt der offiziellen vier Prozent des Bodenwerts sind in den ersten zehn Jahren 0,93 Prozent fällig, dann 1,40 Prozent und nach insgesamt 20 Jahren 1,87 Prozent.
Kritik an nomineller Festsetzung des Zinses
Das fand die Zustimmung von Bernd Heuer, dem ersten Landvorsitzenden des Verbands Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein: „Wir sind sehr darauf bedacht, dass die soziale Komponente des Erbbaus beachtet wird. Und das, was hier in Lübeck beschlossen wurde, ist für uns eine gute Grundlage.“ Er bekräftigte allerdings auch, dass der Verband sich „an der einen oder anderen Stelle Nachbesserungen vorstellen kann.“ Wo noch der Schuh drückt, offenbarten die zahlreichen Wortmeldungen und Detailfragen aus dem Publikum. Peter Mross, der Sprecher der Erbbauinitiative Lübeck, kämpfte gegen die nominelle Festsetzung des Zinses auf vier Prozent. „Das ist das, was sich die Hansestadt zuerst garantieren lässt. Alle die Ermäßigungen für die Härtefälle sind nur Erklärungen, die von der Stadt zurückgenommen werden können.“
Verlängerung der Erbbaurechte
Um die Verlängerung der Erbbaurechte gab sehr viele Einzelfragen. Bekommen die Kinder im Erbfall dieselben Vergünstigungen? Ja, versicherte Schindler. Was ist mit Menschen, die nicht verheiratet sind, aber in einer Lebenspartnerschaft leben? „Sprechen Sie mit uns“, lud Strätz ein. Und warum ist auch bei Vertragsverlängerung die Grunderwerbsteuer noch zu bezahlen? „Darauf wird in den Schreiben der Verwaltung nicht hingewiesen“, klagte Harald Rentsch, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Karlshof.
Vergünstigungen für den Erwerb eines Grundstücks
Vielfach wünschten die Siedler noch Vergünstigungen für den Erwerb des Grundstücks. „Eine Sonderverkaufsaktion wäre eine gute Sache“, meinte der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Dornbreite Friedhelm Anderl. Senator Sven Schindler machte jedoch klar: „Der Hansestadt liegt nicht daran, die Grundstücke zu verkaufen.“ SDF
Foto: Über 250 Siedler hören in den Media Docks den Erläuterungen von Claus Strätz, dem Leiter des Bereichs Liegenschaften, über die Neuregelungen für auslaufende Erbpachtverträgen zu.