Streit über die Genehmigung des MAZ Travemünde

Umweltexperte Koch sieht Auflagen zum Betrieb nicht gegeben. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und die Stadt sagen, sie seien erfüllt.

Die Anwohner beschweren sich über Beeinträchtigungen durch Staub und Lärm durch das Mineralstoff-Aufbereitungszentrum (MAZ) Travemünde. Der Umweltexperte Klaus Koch vom Umweltnetzwerk in Hamburg sieht die behördlichen Aufgaben nicht erfüllt und stellt die Genehmigung des Betriebes durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) infrage (der Wochenspiegel berichtete). „Laut Genehmigung des Landesumweltamtes wurden die zulässigen Lärmwerte in der Wohnumgebung des MAZ auf 57 dB(A) kontingentiert“, so Koch.

Begrenzung der Lärmimmissionen

Dass es eine Kontingentierung für das Gebiet gibt, sieht das LLUR in seiner Stellungnahme nicht. „Was es in der Genehmigung gibt, ist eine Begrenzung der Lärmimmissionen an der nächsten Bebauung“, teilt Martin Schmidt vom LLUR in einer Erklärung mit. „An der Ivendorfer Landstraße 101 sind tatsächlich die genannten 57 dB(A) einzuhalten.“ Die Werte von 70 oder 80 dB(A) könnten so, das heißt ohne Angabe wo, wie und von wem die Werte ermittelt wurden, nicht nachvollzogen werden.

Einstufung als Gewerbegebiet

Die Einstufung des Gebietes als Gewerbegebiet sieht Schmidt in seiner Erklärung ebenfalls nicht. „Der zum Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung gültige F-Plan weist die Fläche als Standort für die Gewinnung von Steinen und Erden aus.“ In der Genehmigung des LLUR wird dagegen die Wohnbebauung an der Travemünder Landstraße 274 als Gewerbegebiet eingestuft. Spitzfindigkeiten?

Kritikpunkte des Umweltgutachters

Die Frage nach der Berieselung, die ohne Wasseranschluss nicht möglich ist und einer der Kritikpunkte des Umweltgutachters ist, beantworteten die Stadt Lübeck und das LLUR ähnlich. „Das Wasser kann aus Leitung, Brunnen oder Wasserwagen hinzugegeben werden“, erklärt Stadtsprecherin Nicole Dorel dazu. Schmidt ergänzt: „Bei der Scheel Erdbau GmbH wird ein Tankwagen verwendet.“

Genehmigte Anlagen

„Die Angaben zur Grundstücksgröße wurden von der Stadt Lübeck im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft“, so Schmidt. „Im Genehmigungsverfahren wurden die mit den Antragsunterlagen eingereichten Gutachten anerkannt. Anhaltspunkte für einen veränderten Untersuchungsrahmen waren nicht gegeben.“ Die Stadt kann dazu keine Angaben machen. Auf die Frage, wie viele Anlagen tatsächlich genehmigt wurden, erklärt Schmidt: „Eine Anlage zum Brechen und Sieben von mineralischen Abfällen, eine Anlage zum Sieben von Böden und eine Anlage zum Zerkleinern von Holz.“

Nächste Sitzung am 20. Juni

Mittlerweile ist auch die GAL-Fraktion auf das Thema aufmerksam geworden. So möchte Hans-Jürgen Schubert, Umweltexperte der GAL-Fraktion und Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, zur nächsten Sitzung am 20. Juni geklärt haben, wie die Stellungnahme der Stadt in Bezug auf die Staub- und Lärmimmissionen im Genehmigungsverfahren lautete und ob der Betrieb im Rahmen der bestehenden Genehmigungen geschieht. HÖ

Foto: Auf dem Gelände sind auch große Siebmaschinen im Einsatz, die beim Lärmschutzgutachten nicht berücksichtigt wurden. © HÖ

Teile diesen Beitrag!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert