Die Zinsen für Erbpachtverträge steigen weniger stark als bisher vorgesehen. Die Bürgerschaft hat gestern mit breiter Mehrheit einen Kompromissvorschlag angenommen, der von CDU und SPD vorbereitet wurde. Dieser sieht eine Staffelung der Zinserhöhungen vor. Sie steigen in den ersten zehn Jahren um 2 %, dann um 3 % und nach 20 Jahre auf die vollen 4 %. Die Härtefallregelungen gelten nicht nur für die ersten zehn Jahre des Vertrags, sondern solange die Bedingungen erfüllt sind. Bei der Berechnung der Zinsen wird zudem zwischen bebauter Fläche und Garten unterschieden. Ulrich Krause (CDU) spricht von einem „Spagat zwischen den Interessen der Hansestadt Lübeck und ihrer Bürger nach einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung städtischen Grundvermögens einerseits und den Interessen der Erbbauberechtigten andererseits.“ Für den Vorschlag sprachen sich auch GAL und Grüne aus. Die anderen Parteien in der Bürgerschaft (BfL, FDB, Freie Wähler und Linke) lehnten einzelne Punkte der neuen Regelung ab.
Peter Mross, Sprecher der Erbau-Initiative Lübeck, nahm die Entscheidung mit gemischten Gefühlen auf. „Wir sind damit zufrieden, dass für einige Siedler die Spitze der Belastung reduziert wurde“, sagte er auf Anfrage des Wochenspiegels, „aber viele unserer Argumente haben sehr wenig Widerhall gefunden“. Der Kompromiss sei gut für Erbpachtnehmer im höheren Alter, aber nicht für junge Familien. „Was passiert mit diesen, wenn die ersten 10 oder 20 Jahre rum sind und sie den vollen Zins bezahlen müssen?“ (Text & Foto: SDF)