Steuerhilfeverein: Alternative zum Steuerberater

Alle Jahre wieder, Mitte Januar bis Ende Mai, müssen viele Arbeitnehmer, Rentner und Beamte dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen. Für viele ein Graus, lästig oder auch einfach zu kompliziert. Abhilfe versprechen der Steuerberater oder Computer-Programme. Eine weitere Alternative kann die Zuhilfenahme eines Lohnsteuerhilfevereins sein. „Vielen sind wir unbekannt“, bedauert Norbert Teuber vom Lohnsteuerhilfeverein Aktuell e.V. Der gelernte Bilanzbuchhalter betreibt in der Hauptstraße 6 in 23611 Bad Schwartau eine Beratungsstelle.

Kostengünstige Alternative zum Steuerberater

Dabei ist der Lohnsteuerhilfeverein eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Die Aufnahmegebühr ist einmalig zu entrichten und beträgt 15 Euro. Der Jahresbeitrag ist sozial nach dem Einkommen gestaffelt. Beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein müssen Arbeitnehmer und Rentner mit einem Einkommen  bis 10 000 Euro gerade mal 49 Euro und Arbeitnehmer und Rentner mit einem Einkommen von über 150 001 Euro maximal 325 Euro Mitgliedsbeitrag bezahlen. Nach der Zahlung des sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrages fällt keine weitere Gebühr an.

Verein prüft Steuerbescheide

Neben der  Einkommensteuererklärung überprüft der Verein den Steuerbescheid und legt gegebenenfalls auch Einspruch beim Finanzamt ein. Betreut werden können – den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend – alle Personen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, deren Einnahmen aus Zinsen, Kapital, Vermietung und Verpachtung die Höhe von jährlich insgesamt 13 000 Euro (Ledige) bzw. 26 000 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten. Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte dürfen die Lohnsteuerhilfevereine nicht beraten.

Nähere Infos gibt es unter Telefon 0451/880 646 58 und auf www.teuber.aktuell-verein.de

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Eine Antwort auf „Steuerhilfeverein: Alternative zum Steuerberater“

  1. Amalia B sagt:

    Vielen Dank für den Artikel. Vielleicht kann dieses Büro in einigen Fällen ein guter Ersatz für den Steuerberater sein.

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