Die Fischbrötchen-Garantie

Bei Verspätung der Priwallfähre gibt es eine leckere Entschädigung.

„Wir fahren pünktlich 365 Tage im Jahr“, sagt Stadtverkehrs-Geschäftsführer Willi Nibbe. Und wenn nicht, greift ab sofort die neue Pünktlichkeitsgarantie: Auf Antrag gibt es einen Gutschein für ein Fischbrötchen. Wann die mehr als drei Millionen Fahrgäste im Jahr die Chance auf ein Gratis-Fischbrötchen haben, ist genau festgelegt: Nur bei Fahrplanabweichungen, die auf betriebliche oder technische Probleme zurückzuführen sind. Wer als Fahrgast dann länger als 20 Minuten warten muss, bekommt einen Gutschein in Höhe von drei Euro für ein Fischbrötchen. Oder, falls man keinen Fisch mag, den entsprechenden Betrag auf das Konto überwiesen. „Wir wollen damit ein Qualitätsversprechen an unsere Fahrgäste abgeben“, sagt der Aufsichtsratsvorsitzende Ulrich Pluschkell. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben jeden Tag ihr Bestes. Sollte dennoch einmal etwas Außerplanmäßiges passieren, wollen wir unseren Fahrgästen nachträglich die Wartezeit etwas schmackhafter machen.“

Damit der Pünktlichkeitsanspruch geltend gemacht werden kann, ist innerhalb von sieben Tagen ein Garantieantrag auszufüllen und mit Kopie des benutzten Fahrausweises per Post, per E-Mail oder Abgabe im Servicecenter einzureichen. Entsprechende Flyer mit dem Versprechen „Bei Verspätung gibt’s was zwischen die Kiemen“ sind im ServiceCenter am Fähranleger erhältlich.

Der Pünktlichkeitsanspruch gilt nicht, wenn die Wartezeit nicht vom Stadtverkehr zu verantworten ist. Das ist zum Beispiel bei durchgängigem Schiffsverkehr, Nebel, Sturm, Eisgang, Rettungseinsätzen oder Großveranstaltungen in Travemünde der Fall. Er gilt auch nicht bei kapazitätsbedingten Beförderungsgrenzen, wenn zum Beispiel in der Sommersaison außergewöhnlich hoher Andrang besteht. HN

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