Ein achtstöckiges Gebäude am Lindenplatz?

Passt ein achtstöckiges Gebäude in Nähe des Lindentellers? Investor Heinz Besser will anstelle des alten Autohauses ein Geschäfts- und Wohnhaus zwischen Fackenburger Allee und Stadtgraben errichten. (Fotos: Sdf)

Der Bauausschuss erlaubt dem Investor, höher zu bauen. Ein Wettbewerb wird über das Erscheinungsbild entscheiden.

Dass es ein Schandfleck ist, bestreitet niemand. Das Areal mit dem ehemaligen Autohaus direkt am Lindenteller ist ein unwürdiges Entree für eine Welterbestadt. Es angemessen zu gestalten, ist ein mühsames Unterfangen. Bereits seit 2010 versucht der Lübecker Architekt und Hotelbesitzer Heinz Besser, auf dem Grundstück an der Fackenburger Allee neben der IHK zu bauen.

Dort soll ein Geschäfts- und Wohnhaus entstehen. Mehrmals glaubten Investor, Stadtverwaltung, Politiker und Welterbebeirat, einen Schritt voran zu machen. Um dann festzustellen, dass es doch nicht weiterging. Mal präsentierte Besser eine andere Idee, mal bremste die Stadtverwaltung.

Nun hat der Bauausschuss wieder einen kleinen Schritt nach vorne gemacht. Er hat für eine Änderung des rechtsgültigen Bebauungsplans grünes Licht gegeben und damit die maximal erlaubte Höhe der Gebäude angehoben. Statt 18 und 22 Meter über Normalhöhenull (NHN) sollen einige Baukörper auf Wunsch des Investors bis 29,40 Meter über NHN emporragen. Ein Eckturm am Stadtgraben würde dann wie ein acht Stockwerke hohes Haus wirken. Ulrich Pluschkell (SPD) war das zu viel. „Wir sind sehr dafür, den B-Plan zu ändern. Aber wenn wir das tun, dann brauchen wir eine klare Höhenbegrenzung, um die Maßstäblichkeit zu gewähren“ und die Sicht auf die Altstadt nicht zu verstellen. Er plädierte dafür, die Höhe der Linden Arcaden (25 Meter über Normalhöhenull, NHN) als Referenzpunkt zu nehmen. Carl Howe (GAL) ging das noch zu weit. Er schlug als Begrenzung die Höhe des Altenheims vor, das hinter der IHK gebaut wird: 19 Meter über NHN.

Stadtplaner Karsten Schröder erinnerte jedoch daran, dass der Gestaltungs- und Welterbebeirat dem Entwurf zugestimmt hat. „Für das Gremium ist das Gebäude eine maßgeschneiderte Lösung für diesen anspruchsvollen Ort.“ Entscheidend sei gewesen, dass der Investor sich verpflichtet hat, einen Architekturwettbewerb durchzuführen, um die „städtebauliche Verträglichkeit“ nachzuweisen. Den CDU-Vertretern war das Grund genug, den Änderungen zuzustimmen. „Wir sollten dem Investor die Möglichkeit geben, uns zu überzeugen“, sagte Christopher Lötsch, „die endgültigen Höhen können wir auch später beschließen.“ So wurde mit dem Bauprojekt am Fischereihafen verfahren. Ulrich Brook (CDU) wies zudem auf die rechtlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung hin, wenn der Bebauungsplan endgültig beschlossen wird: „Wir werden dann hören, was die Denkmalbehörde sagen wird.“ SDF

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