Gemeinde ist nun Sperrgebiet – Katzen dürfen nicht mehr raus.
Seit letztem Donnerstag besteht Gewissheit, dass die Vogelgrippe nun auch Haffkrug erreicht hat. Dort wurde das Virus in einem verendeten Greifvogel nachgewiesen und das hat gravierende Folgen. In den Gemeinden Scharbeutz und Timmendorfer Strand wurden die Gebiete ab der Abfahrt der BAB1 Scharbeutz über die B 432 bis zur Ostsee, der Küstenverlauf bis zum Niendorfer Hafen und weiter der Aalbek bis zum Hemmelsdorfer See, sowie dessen Uferverlauf bis nach Hemmelsdorf und weiter dem Straßenverlauf der Seestraße und der Hemmelsdorfer Straße in Richtung Ratekau bis zur Auffahrt Ratekau der BAB 1 und weiter dem Autobahnverlauf bis zur Abfahrt BAB1 Scharbeutz folgend, zum Sperrgebiet erklärt. Im Sperrgebiet gilt Leinenzwang für Hunde. Katzen müssen im Haus bleiben.
Geflügelhalter im Sperrgebiet trifft es besonders schwer, denn weder Vögel, noch deren Eier oder sonstige Geflügelerzeugnisse dürfen den Bestand verlassen. Außerdem gelten für sie extrem strenge Richtlinien. Zum Beobachtungsgebiet wurden die Stadt Neustadt sowie die Gemeinden Ahrensbök, Scharbeutz, Sierksdorf, Stockelsdorf und Süsel, sowie die bereits als Beobachtungsgebiet ausgewiesenen Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand und die Stadt Bad Schwartau ausgewiesen, soweit diese nicht ohnehin bereits im Sperrgebiet liegen. Auch hier gilt, dass weder Katzen noch Hunde frei laufen dürfen. Von dieser Regelung sind auch Hundeausläufe, sowie die Strände betroffen. Ausgenommen sind lediglich Jagd- und Diensthunde sowie Suchhunde nicht behördlicher Hilfsorganisationen, die sich gerade im Einsatz befinden. Sie dürfen auch weiterhin ohne Leine ihren Dienst im Beobachtungsgebiet verrichten.
Eine Karte, in der sowohl das Sperr- als auch das Beobachtungsgebiet eingezeichnet sind, findet sich auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz. Hier kann außerdem die amtliche Bekanntmachung des Kreises zum Schutz gegen die Geflügelpest nachgelesen werden. KG