Inklusion und lokale Teilhabe – wie soll’s gehen?

Der Hauptausschuss beschäftigte sich auf seiner jüngsten Sitzung mit der Inklusion und lokalen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Anlass ist ein Beschluss des Kreistags vom Oktober letzten Jahres zu einem Aktionsplan „Inklusion – Ostholstein, erlebbar für alle“. Grundlage ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention, UN-BRK), die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Bereits im Jahr 2006 hatte die Gemeinde Stockelsdorf einen lokalen Teilhabeplan beschlossen. Viele dieser Punkte sind bereits umgesetzt, andere fehlen noch oder können beispielsweise aufgrund des Denkmalschutzes nicht umgesetzt werden.

Hauptamtsleiter Axel Kerbstadt erläuterte, dass die Gemeinde „gar nicht so schlecht aufgestellt“ sei. „Wir werden in dem Aktionsplan des Kreises mehrfach positiv aufgeführt“, freute sich Kerbstadt.

Es seien eigentlich eher kleine Dinge, die Probleme bereiten. Man stünde mit dem behindertenbeauftragten Heinz Koch in engem Kontakt. So könnten dringende Dinge aufgelistet werden, die dann durch die Politik umgesetzt werden sollten.

In der anschließenden Diskussion wurde ein Arbeitskreis vorgeschlagen, in dem Vertreter aller Fraktionen und der Verwaltung, der Behindertenbeauftragte und gegebenenfalls Fachleute sich mit einem Aktionsplan für die Gemeinde befassen sollte. Einen Termin, bis wann der Aktionsplan fertig sein sollte, hätte Koch gern mit in den Beschluss aufgenommen. Das lehnte Hauptausschussvorsitzender Andreas Gurth (CDU) ab mit der Begründung: „Der Arbeitskreis bestimmt das Tempo. Womöglich sind wir eher fertig als 2020.“ Der Ausschuss fasste den Beschluss einstimmig. HÖ

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