Bürgerbegehren zum Haus des Gastes zugelassen – Uneinigkeit über Abstimmungsdatum.
Der Bürgerentscheid zur Rettung des Haus des Gastes in der Eutiner Stadtbucht kommt: Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde von der Kommunalaufsicht am 13. Januar offiziell festgestellt. „Jetzt ist die Stadt Eutin am Zug. Innerhalb von drei Monaten findet nach der gesetzlichen Vorgabe der Wahltermin für den Bürgerentscheid statt“, so Sigrid Jürß, Sprecherin der Bürgerinitiative „Erhalt und Instandsetzung Haus des Gastes Eutin“. Das wäre bis Mitte April.
Diese Frist könnte um drei Monate verlängert werden – nur ist strittig, ob das mit oder ohne Einverständnis der Bürgerinitiative geschehen kann. Bürgermeister Carsten Behnk favorisiert den 7. Mai – den Termin der Landtagswahl –, um eine größtmögliche Wahlbeteiligung zu erhalten und um Kosten zu sparen, aber auch aus zeitlichen Gründen. Den Termin festlegen wird die Stadtvertretung auf ihrer Sitzung am 22. Februar.
Laut Sigrid Jürß habe man auch in einem Gespräch mit dem Bürgermeister am 26. Januar keine Einigung auf einen Termin erzielen können. „Die Bürgerinitiative hat deshalb über einen Rechtsanwalt einen Eilrechtsantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Es geht um die rechtliche Klärung, ob die Stadt Eutin befugt ist, ohne die Einigung mit uns einseitig den Termin für den Bürgerentscheid festzulegen, wie sie es vorhat“, so Sigrid Jürß. vg