
Im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer hat vermutlich ein freilaufender Hund tragende Heidschnucken gejagt. Sechs der Tiere verendeten, weitere wurden völlig erschöpft aufgefunden.
Am vergangenen Wochenende spielte sich im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer ein Drama ab, bei dem inzwischen sechs Heidschnucken zu Tode kamen. Eine Spaziergängerin fand am Sonntag (8. Januar) in einem Gehege in dem Naturschutzgebiet zunächst vier tote Schafe und weitere völlig erschöpfte, tragende Muttertiere. Zwei von ihnen starben später.
„Es ist davon auszugehen, dass offensichtlich ein freilaufender Hund in das mit einem Elektrozaun gesicherte Gehege gelangte und dort einige der knapp 650 Tiere solange hetzte, bis vier davon vor Erschöpfung verendeten“, schilderte Polizeisprecher Christian Gahrmann den Sachverhalt. „Da lediglich eines der toten Tiere äußere Verletzungen aufweist, wird nach dem jetzigen Stand der polizeilichen Ermittlungen von einem nicht ausreichend beaufsichtigten Hund ausgegangen.“ In dem Zusammenhang wies Gahrmann ausdrücklich darauf hin, dass in Naturschutzgebieten generell eine Anleinpflicht für Hunde besteht.
Ob die völlig erschöpften, tragenden Heidschnucken den Vorfall überleben werden, sei noch nicht sicher, ihr Zustand sei sehr schlecht, wie Matthias Braun vom Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer am Mittwoch erklärte. Der Biologe ist stinksauer: „Leider muss man sagen, dass freilaufende Hunde in dem Gebiet gang und gäbe sind. In den letzten Jahren haben wir immer wieder Vorfälle gehabt.“
Braun kritisiert die Uneinsichtigkeit der Hundehalter. „Die Leute haben einfach kein Gefühl dafür und glauben, sich in einem Freizeitpark zu befinden.“ Was für die Hunde nur Spiel ist, lässt die Schafe hingegen in Panik geraten. Sie sehen in Hunden einen Wolf und damit eine Bedrohung. Es gibt keine Fluchtmöglichkeit für die Tiere und so brechen sie schließlich mit Herzstillstand zusammen.
Dass eine generelle Anleinpflicht für Hunde besteht, ist auf vielen Schildern am Parkplatz Hirtenbergweg zu sehen. Doch wenn Braun die Menschen darauf anspricht, erhalte er Antworten, die er nicht wiedergeben wolle. Er fordert die Untere Naturschutzbehörde auf, die Schutzgebiete zu überwachen. „Als Privatperson hat man keine Möglichkeit, etwas zu unternehmen. Da muss eine Lösung gefunden werden.“
Stadtsprecherin Nicole Dorel erklärte auf Nachfrage, dass eine Kontrolle schwierig sei und es auch keine gesetzliche Verpflichtung dazu gebe. „Es gibt genügend Hinweisschilder“, so ihr Argument und „eine Überwachung ist personell nicht möglich.“ Jedem Hundehalter sollte das Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein bekannt sein, in dem diese Dinge geregelt sind, so Dorel. »Die Polizeistation Kücknitz ermittelt wegen des Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz. Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0451/1310 zu melden.
Gesetz über das Halten von Hunden des Landes Schleswig-Holstein
(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Die Person, die den Hund führt, muss ihn jederzeit so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden.
(2) Hunde sind an einer Leine zu führen, die ständig ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglicht,
9. in Naturschutzgebieten, soweit diese Flächen betreten werden dürfen.
§ 20 Ordnungswidrigkeiten:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10000 Euro geahndet werden.