Broschüre für geringfügig Beschäftigte

Gudrun Dietrich möchte aufklären und Tipps geben. (Archiv)

Eine aktualisierte Broschüre für sogenannte Minijobberinnen ist ab sofort im Rathaus der Stadt Eutin erhältlich. „In bestimmten Lebensphasen kann ein zeitlich befristeter Minijob mit maximal 450 Euro monatlichem Einkommen eine praktische Einkommensalternative sein. Dauerhaft ist jedoch von dieser prekären Beschäftigungsform abzuraten, da die Nachteile für die Beschäftigten, meistens Frauen, deutlich überwiegen“, so Eutins Gleichstellungsbeauftragte Gudrun Dietrich. „Hier will die Broschüre aufklären. Sie beinhaltet umfassende Informationen aus den Bereichen Sozialrecht, Auswirkung auf die Rente, Sozialversicherung, Ehrenamt und Mindestlohn. Darüber hinaus informiert sie über wichtige steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Grundsätze.“ Es werden Tipps zur Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten gegeben, zum gesetzlichen Mindestlohn und zu verbindlichen Branchenmindestlöhnen.

»Die Broschüre ist kostenlos im Eutiner Rathaus erhältlich und kann per E-Mail an g.dietrich@eutin.de angefordert werden.

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