Keine Freiheit für Weihnachtsgänse: Zum Schutz vor der Vogelgrippe muss Geflügel in Schleswig-Holstein aufgestallt werden. (Fotolia/Kara)
Am Plöner See und im Kreis Segeberg wurden durch Vogelgrippe verendete Tiere gefunden. Erster Verdachtsfall in einer Geflügelzucht.
Nachdem in Schleswig-Holstein bei mehreren verendeten Wildvögeln der Geflügelpest- Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden war, ist nun am Donnerstag auch der erste Verdachtsfall in einer Geflügelzucht im östlichen Landesteil in einer Putenzucht aufgetreten.
Bis Mittwoch Nachmittag (9.11.) waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 240 tote Wasservögel (Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse, Schwäne) aufgefunden worden. Auch in zwei Seen im angrenzenden Kreis Segeberg wurden am Stocksee ebenfalls tote Vögel gefunden, am Donnerstag wurden auch Fälle aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und aus Mecklenburg- Vorpommern bekannt.
Geflügel in Schleswig-Holstein muss aufgestallt werden
Um ein Übergreifen der Seuche auf Haustierbestände zu vermeiden, wurden derzeit im Kreis Plön Sperrbezirke von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel eingerichtet. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht transportiert werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage).
Zum Schutz der Tierbestände wird zudem im gesamten Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund ist, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen sind, die nicht nur am Wasser bleiben. Zudem können Greifvögel und andere Vögel infizierte Tiere fressen und so das Virus weitertragen. Landwirtschaftsminister Habeck betonte: „Wir appellieren zudem an alle Geflügelhalter im Land, penibel auf die ohnehin bestehenden Vorsichtmaßnahmen zu achten.“ Dazu gehören die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Land und die Ausschlussdiagnostik von Geflügelpest bei unbekannten Krankheitsgeschehen im Bestand. Zudem rät das Ministerium ab, derzeit Gelfügelausstellungen zu veranstalten.
Wem tote Wasservögel auffallen, sollte sich an das zuständige Ordnungsamt wenden. Die Ordnungsämter des Kreises Plön haben Sammelstellen für verendete Wildvögel eingerichtet. Zudem sollten tote Tiere sollten keinesfalls angefasst werden; Hunde müssen in den betroffenen Gebieten nahe dem Wasser angeleint werden.
Der Erreger des Subtyps H5N8 wird derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung „theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich“.
Um Fragen zu beantworten, richtet das Land ein Bürgertelefon ein, das werktags von 9 bis 17 Uhr unter 0431/160 6666 erreichbar ist .In Lübeck gefundene Vögel bei der Leitstelle der Feuerwehr (Tel.: 112) melden, weitere Info auch www. bekanntmachungen.luebeck.de