
Organspender sollten ihren Ausweis ständig bei sich tragen. (Fotolia)
Zwei Expertinnen berieten an den Wochenspiegel-Lesertelefonen zum Thema Organspende.
Organspende ja oder nein? Um sich zu entscheiden, gibt es für die meisten vieles zu bedenken. Leser nutzten die Gelegenheit, Beate Gray und Brigitte Lenzky-Roth vom Info-Telefon der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Thema zu befragen. Hier einige Fragen und Antworten zum Nachlesen:
Stimmt es, dass es zum Jahresende ein Transplantationsregister geben soll? Wird dann jeder registriert, der sich zur Spende bereit erklärt?
Nein, das heißt es nicht. Die medizinisch relevanten Daten des Spenders werden nur bei einer tatsächlichen Organentnahme streng verschlüsselt und ohne Angabe jeglicher Identifikationsmerkmale – wie Name und Adresse – an das Register übermittelt. Dort verknüpft man sie mit den medizinisch relevanten Daten des Organempfängers. Das dient dem Zweck, langfristig bessere Erkenntnisse für die Nachsorge von transplantierten Menschen zu erhalten.
Bin ich als Inhaber eines Organspendeausweises automatisch Spender?
Das muss nicht sein. Denn auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.
Meine Mutter ist katholisch und lehnt deshalb eine Organspende ab. Ist die Kirche dagegen?
Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten.
Ich habe Bedenken, was den Hirntod als sicheres Todeszeichen des Menschen betrifft. Wie stellt man das denn zweifelsfrei fest?
Der Hirntod lässt sich durch eine Serie vorgeschriebener Untersuchungen zweifelsfrei feststellen. Die Sicherheit der Diagnose beruht auf einem dreistufigen Untersuchungsschema sowie speziellen Anforderungen an die Qualifikation, Neutralität und Zahl der untersuchenden Ärzte. Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms.
Wenn man einen Organspendeausweis hat – würde man dann den Angehörigen im Fall eines Hirntodes die Entscheidung für oder gegen eine Organentnahme ersparen?
Die Angehörigen müssen dann nicht um eine Entscheidung gebeten werden. Denn dann hat in jedem Fall der Wille des Verstorbenen Vorrang. Ist das Einverständnis des Verstorbenen dokumentiert, so ist eine Organentnahme rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden jedoch darüber informiert.
Ich bin schon 65 Jahre alt. Kommt man in dem Alter noch als Organspender infrage?
Warum nicht? Der älteste Organspender war 98 Jahre alt. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann immer erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden. Ein hohes Alter ist auf jeden Fall kein Hinderungsgrund.
Wird von sehr alten Menschen im Fall einer Organspende auch noch ein Herz transplantiert?
Ist der Spender zum Zeitpunkt seines Hirntodes 65 Jahre oder älter sind, wird in der Regel das Herz nicht mehr entnommen. Anders sieht es zum Beispiel mit den Nieren und der Leber aus.
Diese Organe sind Filterorgane und können sich immer wieder regenerieren. Sie werden dann vor allem älteren Patienten transplantiert, und es bestehen gute Aussichten, dass sie noch lange problemlos arbeiten.
Ich habe Sorge, dass im Fall eines lebensbedrohlichen Unfalls nicht alles getan wird, um mich zu retten, wenn ich mich für eine Organspende entschieden habe.
Diese Sorge ist unbegründet. Das Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Dafür wird alles getan. Kommt aber ärztliche Hilfe zu spät oder sind die Unfallfolgen zu weit fortgeschritten, kann der Patient mitunter nicht mehr gerettet werden.
Wurde im Krankenhaus der Tod durch vollständiges irreversibles Hirnversagen (Hirntod) festgestellt, können Kreislauf und Atmung aber künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten werden.
Dann erst stellt sich die Frage einer Organspende.
Ist es möglich nach einer Organentnahme den Leichnam noch aufzubahren?
Ja. Der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben.
Was geschieht, wenn mein Organspendeausweis nicht vorliegt, wenn ich am Hirntod verstorben bin?
Wer sich mit einem Organspendeausweis für eine Entnahme entscheidet, sollte diese Entscheidung auch seiner Familie mitteilen. Die kann dann, falls Ihr Dokument nicht auffindbar ist, in Ihrem Sinne entscheiden.
Im Zusammenhang mit Organspende stellt sich für mich auch die Frage nach Manipulation. Können Mediziner bestraft werden, wenn ihnen dergleichen nachgewiesen wird?
Ja, Manipulationen, die eine erhöhte Dringlichkeit für eine Transplantation vorgeben, können unter Strafe gestellt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Ermittlung verschiedener Laborwerte der Patienten zu. Denn sie entscheidet über die Aufnahme und Platzierung auf der Warteliste. Um die Transparenz bei der Übermittlung der Laborwerte sicherzustellen, werden diese Untersuchungen im Sechs-Augen-Prinzip durchgeführt und erfasst.