Zum 1. Januar 2017 werden die derzeitigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Aus der so genannten Stufe 0 wegen eingeschränkter Alltagskompetenz und der Stufe I wird der Pflegerad 2. Wer die Stufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder die Stufe II hat, bekommt den Pflegegrad 3. Die Stufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz und die Stufe III werden zum Pflegegrad 4. Für derzeit als Härtefälle betreute Pflegebedürftige ist künftig der Pflegegrad 5 vorgesehen. Den Pflegegrad 1 gibt es für jene, die 2017 erstmals einen Antrag stellen und nach den neuen Kriterien begutachtet werden.
„Die Umstellung ist nicht nur eine neue Bezeichnung“, erläutert Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. „Zwar ändert sich das Leistungsspektrum grundsätzlich nicht. Doch es gibt in einigen Bereichen mehr, in anderen weniger Geld. So erhalten die Betroffenen im Vergleich zu den jetzigen Pflegestufen ab Januar ein höheres Pflegegeld, auch die Zuschüsse für ambulante Dienste steigen in den meisten Fällen.“ Umgekehrt verringere sich beispielsweise das Geld für die vollstationäre Pflege in der derzeitigen Pflegestufe II.
Die Überleitung erfolgt automatisch und ohne erneute Begutachtung – es muss also in dieser Hinsicht nichts neu beantragt werden. Allerdings sollte man sich unbedingt von der Pflegeberatung die neuen Regeln und Leistungen erläutern lassen. „Das betrifft beispielsweise Vereinbarungen für Entlastungen im Haushalt“, so Wetstein. „Dafür zahlt die Pflegeversicherung in diesem Jahr 104 Euro monatlich, bei erhöhtem Bedarf bis zu 208 Euro. Ab 2017 stehen dafür in allen Pflegegraden 125 Euro monatlich zur Verfügung – den doppelten Betrag für den erhöhten Bedarf gibt es dann nicht mehr.“ Die Verträge sollten also rechtzeitig angepasst werden. »Weitere detaillierte Informationen sind unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/1018800 erhältlich.
Vielen Dank für den Artikel! Ich versuche aktuell, ein Unternehmen für mobile Pflege für meine Mutter zu finden. Daher ist es gut zu wissen, dass man sich von einer Pflegeberatung die Details zu den finanziellen Mitteln erläutern lassen kann. Ich denke, ich werde dies definitiv in Anspruch nehmen müssen.