Mobbing: Betroffene sollten sich zur Wehr setzen

Mobbing kann krank machen, deshalb sollte man sich dagegen von vornherein wehren. (Djd/roland Rechtsschutz/fotolia)

Die lieben Kollegen kann man sich nicht aussuchen – und für ein entspanntes Arbeiten muss man auch nicht gleich privat befreundet sein. Was aber, wenn einem ein anderer Mitarbeiter täglich die Hölle heiß macht und jeder Arbeitstag zur Tortur wird? „Mobbing kann krank machen, Betroffene sollten sich in jedem Fall zur Wehr setzen“, rät Robert Mudter, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz aus der Frankfurter Kanzlei Mudter und Collegen. Existiere ein Betriebsrat, sollte dieser miteinbezogen werden. Er helfe bei einer Beschwerde gegenüber dem Arbeitgeber.

Aber auch ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei einer Lösung unterstützen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, den mobbenden Mitarbeiter abzumahnen oder zu kündigen. „Hilft dies alles nichts, hat das Mobbingopfer gegenüber dem Arbeitgeber und dem Mobber einen Unterlassungsanspruch, aber auch ein Anrecht auf Schadenersatz, was die Gerichte mittlerweile auch anerkennen“, so Mudter.

Der Arbeitnehmer habe allerdings die volle Darlegungs- und Beweislast für das Mobbing und die hierdurch entstandenen psychischen beziehungsweise physischen Folgen. „Um die Chancen vor Gericht zu erhöhen, sollten Betroffene am besten ein Mobbingtagebuch führen“, rät der Jurist aus Frankfurt. djd

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