Letzte Hürde Bauabnahme

Auch wenn es nur um Schönheitsfehler geht: Bei einer Bauabnahme sollte man alle Mängel in einem förmlichen Protokoll festhalten. (djd/Bauherren-Schutzbund)

Bauherren sollten sich nicht vom Einzugstermin unter Druck setzen lassen.

Endlich ist der Neubau abgeschlossen, und zwischen Bauherr und dem Einzug ins Eigenheim steht nur noch die Schlussabnahme. Diese letzte Hürde sollten künftige Hausbesitzer nicht auf die leichte Schulter nehmen und einfach abhaken. Denn mit der Abnahme verknüpft sind rechtliche Wirkungen wie der Gefahrenübergang, die Beweislastumkehr und der Beginn der Gewährleistungsfrist.

Laut Dipl.-Ing. Holger Schmidt, der als Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) die Situation aus der Praxis kennt, sollte auf jeden Fall eine „förmliche Abnahme“ vorgenommen werden.

Sie beinhaltet eine gemeinsame Begehung mit detaillierter Protokollierung von Mängeln oder noch offen stehenden Restleistungen und sie vermeidet Missverständnisse. Denn schon die Bezahlung der Schlussrechnung oder den widerspruchslosen Bezug des Hauses kann der Bauunternehmer als Abnahme werten.

Bis zur Abnahme muss der Unternehmer nachweisen, dass er ein weitgehend mängelfreies Werk übergibt. Danach liegt die Beweislast beim Bauherrn, der es dann wesentlich schwerer hat, eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Und Mängelfreiheit sowie Vollständigkeit sind keineswegs selbstverständlich, wie Studien des BSB und des Instituts für Bauforschung e.V. (IFB) zeigen. Laut Studie kommt es während eines Baus im Schnitt zu rund 20 Mängeln, bei der Schlussabnahme kommen nochmals rund zehn neue Mängel hinzu. Bei allen der rund 70 untersuchten Ein- und Zweifamilienhäuser gab es zudem noch offene Restleistungen. Neben kleineren Schönheitsfehlern waren zum Teil durchaus gravierende Mängel vorwiegend im Bereich der haustechnischen Anlagen zu beanstanden. Ein Vergleich mit Untersuchungen aus 2007 und 2011 zeigt, dass sich die Mängelhäufigkeit auf gleichbleibend hohem Niveau bewegt.

Schmidt bezeichnet die vom BSB angebotene baubegleitende Qualitätskontrolle als „probates Mittel, damit es nicht zu verdeckten Mängeln kommt“. Neben Begehungen während des Bauverlaufs gehört dazu auch die Begleitung der Schlussabnahme durch einen Bauherrenberater. Unter www.bsb-ev.de gibt es das Ratgeberblatt „Achtung Bauabnahme“ zum kostenlosen Download sowie Adressen unabhängiger Sachverständiger. Fünf Tipps zur Bauabnahme 1. Abnahme immer ausdrücklich erklären, zum Beispiel durch Unterzeichnung eines Protokolls mit Datum.

2. Bauunterlagen und technische Nachweise einfordern.

3. Verlangen, dass zur Abnahme alle Bereiche sauber, zugänglich und frei von Abdeckungen und Schutzfolien sind, damit Schönheitsfehler sichtbar sind.

4. Mängel im Protokoll auflisten und Frist zur Beseitigung setzen.

5. Nicht drängen lassen. Bauabnahme erst gewähren, wenn man überzeugt ist, ein im Wesentlichen mängelfreies Werk zu erhalten.

djd
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