Seit zwei Jahren pflegt Herr L. seine Ehefrau allein. Aufgrund der schwieriger gewordenen Situation möchten sich Herr L. und seine Frau jetzt doch Hilfe von Profis dazu holen. Nur – wie findet man die passende Unterstützung? „Zunächst sollte man sich von seiner Pflegeversicherung eine Liste der in der Region zugelassenen ambulanten Dienste schicken lassen“, rät Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Unter www.weisse-liste.de sind die Dienste zu finden. Ist eine Vorauswahl getroffen, sollte man ausführlich mit den Pflegediensten sprechen. Denn abgesehen vom Geld – entscheidend ist, dass Frau L. die Hilfe auch zulässt. Schließlich ist gerade die Körperpflege eine sehr intime Angelegenheit. Stellt sich später heraus, dass dieses Vertrauensverhältnis gestört ist, ist der Vertrag mit dem Dienst jederzeit kündbar. Dabei kann man sich auf das BGH-Urteil vom 09.06.2011 (III ZR 203/10) berufen. Gibt es dabei Schwierigkeiten, hilft eine unabhängige Pflegeberatung.
Ansprechpartner für gesetzlich Versicherte sind die Berater der Pflegekassen und Pflegestützpunkte beziehungsweise für privat Versicherte die bundesweit agierende Compass-Pflegeberatung. Letztere ist unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1018800 zu erreichen. Diese telefonische Beratung steht allen Ratsuchenden offen – auch gesetzlich Versicherten. be.p/Christina Fischer