Flüchtlingsunterkunft darf gebaut werden

Die Flüchtlingsunterkunft Ostseestraße darf gebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig entschieden und damit den Baustopp, den das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig verhängt hatte, wieder aufgehoben. „Ich freue mich sehr, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt worden ist“, so Bürgermeister Bernd Saxe. „Die Bauarbeiten werden jetzt unverzüglich wieder aufgenommen, so dass die Gemeinschaftsunterkunft zügig zu Ende gebaut und die Flüchtlinge baldmöglichst die Notunterkünfte verlassen können.“ Die sechs Häuser können noch bis Ende des Jahres fertiggestellt werden. Das OVG hat seine Entscheidung im Beschwerdeverfahren darauf gestützt, dass der Kläger durch Erteilung der Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft nicht in seinen Rechten verletzt ist. Es hat – im Gegensatz zum VG – verneint, dass dessen Gebietserhaltungsanspruch verletzt ist. Das Vorhaben sei auch nicht rücksichtslos.

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