
Die Baufirma weist die Vorfürfe, die Wurzeln der Platanen zerstört zu haben, zurück.
Bad Schwartau. „Alles voll im Zeitplan“ lautet der Zwischenstand von Bauverwaltung, Städtischen Betrieben und den beteiligten Baufirmen in Sachen Neugestaltung der Bad Schwartauer Fußgängerzone. Vorwürfe aus Teilen der Politik, das Wurzelwerk der Platanen wurde erst durch die Arbeiten beschädigt, wurden zurückgewiesen.
In der Fußgängerzone zwischen Zentralparkplatz und Europaplatz ist die Vorrichtung für die beidseitige Entwässerung installiert. Schwarze Trichter mit entsprechenden Bewässerungs- und Wurzelschutzsystemen lassen erkennen, wo in Zukunft vier bis fünf Meter große Schwedische Mehlbeeren stehen sollen.
Plan ist, dass die Pflasterungsarbeiten von beiden Enden der Fußgängerzone aufeinander zuführen und am 11. November abgeschlossen sein sollen. Jetzt wird mit den zurückgestellten Straßenbauarbeiten in der Rathausgasse begonnen. Vor allem die Treppenanlage vor dem „Zapfhahn“ sei anspruchvoll, weil dort auf engstem Raum gearbeitet werden müsse, erklärt Bauamtsleiter Thomas Sablowski. Unklar war am Mittwoch noch das weitere Vorgehen in Sachen Platanen. Der Bauamtsleiter betonte, keine Beratung der Politik vorwegnehmen zu wollen, die in der Sitzung des Bauausschusses am 11. Juli stattfinden werde.
Zu der Frage, wann die Wurzelschäden an den Platanen entstanden seien, könne man keine genauen Angaben machen, so der Bauamtschef. „Man kann nicht sagen, dass die Schäden durch die Baumaßnahme entstanden sind“, betonte er mit Verweis auf das Baumgutachten. Dass die Bäume nach den geltenden Vorschriften behandelt worden seien, bekräftigte auch Bauleiter Christian Ventzlaff von der Firma Asa-Bau.
Die Fläche in der Fußgängerzone erweist sich aufgrund der vielen dort verlaufenden Leitungen für Gas, Wasser oder Strom als schwieriges Terrain für Bäume und ihre Wurzeln. Für mögliche neue Bäume müssten Standorte auch unter Berücksichtigung der Zufahrts- und Rettungswege gewählt werden. „Wir sind nicht gegen Bäume und Grün“, sagte Sablowski. ES