Neue Bankenrichtlinie für Kredite

Mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die im Frühjahr in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung die Kriterien für die Vergabe von Baukrediten verschärft. Häuslebauer sollen davor bewahrt werden, voreilig und unbedarft ein Darlehen aufzunehmen. Deshalb müssen Kreditinstitute jetzt nachweisen, dass sie genau geprüft haben, ob der Kunde seine „Schulden“ auch zurückzahlen kann.

Der Schlüssel für die Kreditvergabe heißt jetzt „Bonität“. „Nach wie vor wird das Darlehen mit einer Grundschuld auf die Immobilie abgesichert“, erläutert Alexander Nothaft vom Bausparkassenverband.

Doch dürfe der Immobilienwert für die Kreditwürdigkeitsprüfung kein entscheidendes Kriterium mehr sein. Wie immer, wenn ein neues Gesetz erst in die Praxis umgesetzt werden muss, gibt es Unsicherheiten. Banken könnten zunächst zurückhaltend reagieren. Für einige Hauskäufer und Sanierer kann das bedeuten: Sie bekommen künftig schwerer einen Kredit oder sogar überhaupt keinen. „Wer bereits Rentner ist und beispielsweise Sanierungsmaßnahmen an seiner Immobilie plant, muss damit rechnen, als nicht kreditwürdig eingestuft zu werden“, gibt Nothaft zu bedenken. Gerade für ältere Bauherren sei es deshalb wichtig, rechtzeitig vorzusparen, um den möglichen Bedarf an Fremdgeld zu senken. Mit der Wohnimmobilienkreditreform hat Deutschland eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. be.p/Katrin Baum

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