Die Hilfe auch annehmen

Es ist wichtig, dass sich Pflegebedürftige nicht in der eigenen Wohnung abkapseln. Andreas Brate/be.p

Der Kurzbesuch einer Tagespflegeeinrichtung kann Ängste vor fremder Hilfe nehmen.

Bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause werden professionelle ambulante Dienste meist erst dann mit einbezogen, wenn es die Familie oder andere nahe Personen nicht mehr allein schaffen. Bis dahin wollen die Betroffenen vor allem von vertrauten Menschen unterstützt werden.

„Das ist sehr verständlich. Zum einen besteht eine Erwartungshaltung des Pflegebedürftigen gegenüber seinen Angehörigen“, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. „Zum anderen fühlen sich Ehepartner und Kinder verpflichtet, dem Betroffenen zu helfen.“ Problematisch wird es allerdings dann, wenn der oder die helfende Angehörige durch die Betreuung an physische und psychische Grenzen stößt. „Das kann bei allem guten Willen schnell geschehen – besonders dann, wenn die Pflegeperson bereits selbst im Seniorenalter ist. Dann besteht die Gefahr, dass sich nicht nur die Atmosphäre in der Familie verschlechtert, sondern auch die Pflege selbst nicht mehr im notwendigen Umfang geleistet werden kann.“

Die Beteiligten sollten sich des Risikos bewusst sein und miteinander sprechen, bevor die Situation zu belastend wird. „Oft ist es hilfreich, wenn ein Pflegeberater als neutrale Person diese Gespräche moderiert“, schildert Wetstein die Erfahrungen. „Zumal er die Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung im Detail erläutern kann.“

Am schwierigsten sei es meist, dem Pflegebedürftigen die Angst vor Veränderung und die Scham vor Fremden zu nehmen. Manchem helfe als Anfang der Besuch einer Tagespflegeeinrichtung. „Man hat Unterhaltung und Abwechslung vom Alltag, lernt andere kennen und ist dort auch pflegerisch versorgt“, so Wetstein. „Solche Besuche können Hemmschwellen gegenüber Fremdem abbauen.“ Zugleich habe der pflegende Angehörige „frei“, könne sich unbelastet um seine eigenen Dinge kümmern. Vor allem aber sei dies ein möglicher Schritt, um zu verhindern, dass sich der Betroffene und der Pflegende zu sehr zurückziehen oder gänzlich abkapseln.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für die Tages- oder Nachtpflege: In Pflegestufe I zahlt sie bis zu 468 Euro monatlich, in Stufe II sind es bis zu 1144 Euro. Für Pflegebedürftige mit Demenz sind es in den genannten Stufen 689 beziehungsweise 1298 Euro im Monat. Mit diesem Geld werden die Kosten für die Pflege, die soziale Betreuung, die medizinische Behandlungspflege sowie die notwendigen Transportkosten zur Einrichtung und zurück beglichen. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Doch da die Tages- und Nachtpflege eine zusätzliche Leistung ist, wird das zuvor bezogene Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt. Damit können die Eigenanteile für die Einrichtung bezahlt werden. »Weitere kostenfreie und anbieterneutrale Informationen erhalten gesetzlich und privat Versicherte unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800.

Be.p/uwe Strachovsky
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