Peter Kohnert darf vor seinem Geschäft keinen Mülleimer aufstellen, der wie eine Eistüte aussieht
Behördenschreiben hat jeder Geschäftsmann gelegentlich im Briefkasten. Eines mit der Betreffzeile „Unerlaubte Aufstellung einer Eistüte“ sicherlich nicht. Der „Fachbereich Planen und Bauen“ der Hansestadt Lübeck erhebt diesen Vorwurf gegen den Travemünder Unternehmer Peter Kohnert. Der Geschäftsmann verkauft seit März holländisches Eis in der Vorderreihe.
Weil dabei auch Müll in Form von Servietten und Pappbechern anfällt, stellte er einen Mülleimer auf. Keine schnöde Tonne, sondern einen Mülleimer in Form besagter Eistüte, die den Lübecker Behörden nun ein Dorn im Auge ist. Kohnert habe „eine Eistüte als Mülleimer getarnt auf öffentlicher Fläche platziert“, so der amtliche Vorwurf. „Mülleimer“ hat die Stadt dabei in Anführungszeichen gesetzt.
Denn für die Behörde ist ein Mülleimer in Form einer Eistüte eben kein Mülleimer, sondern ein Werbeaufsteller. Die Eistüte vor dem Eisladen solle unverzüglich entfernt werden, fordert der Lübecker Fachbereich. Das Schreiben endet bedrohlich: „Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, werde ich entsprechende Zwangsmaßnahmen gegen Sie einleiten.“ Was genau dem Eisverkäufer droht, wenn er seine Eistüte nicht entfernt, lässt die Verwaltung offen.
Doch so leicht will sich Peter Kohnert nicht von seinem Mülleimer trennen. Mit Hilfe von Rechtsanwalt Martin Reinicke legte er Widerspruch gegen die Verfügung ein. Sein Mandant hätte keinen Werbeaufsteller aufgestellt, sondern nur einen Mülleimer, argumentiert der Anwalt. „Unabhängig davon, dass dieser die Form einer Eistüte hat, ist die ausschließliche Funktion dieses Teils die eines Mülleimers“, schreibt der Jurist. In keiner Satzung der Stadt gäbe es Vorgaben, wie ein Mülleimer zu gestalten sei.
Der Anwalt verweist außerdem darauf, dass anderen Geschäftsleuten in der Vorderreihe „die abenteuerlichsten Warenaufstellerkonstruktionen“ offenbar zugestanden würden.
Der Eistüten-Mülleimer dagegen hat immerhin eine öffentliche Funktion, er dient ja der Müllentsorgung. Peter Kohnert jedenfalls ist der Meinung, dass man bei einem Außer-Haus-Verkauf auch einen Mülleimer vorhalten müsse. Für seine Eistüte will er notfalls durch mehrere Instanzen klagen. Am Mittwoch wird sich wohl die Politik mit der Frage beschäftigen, ob ein Mülleimer wie eine Eistüte aussehen darf oder nicht, dann will er das Thema im Travemünder Ortsrat ansprechen.
Und dann denkt er noch über eine öffentlichkeitswirksame Aktion nach: Hinterm Haus steht ja noch ein 1100-Liter-Container, der allerdings ein wenig stinkt. Den könnte er ja anstelle des Eistüten-Mülleimers in Travemündes bekanntester Einkaufsstraße aufstellen. Versehen mit einem Foto der Eistüte und einem Schild: „Zu meinem Bedauern müsst ihr jetzt mit mir Vorlieb nehmen.“
HN