Urteil im Abwasserstreit

Sichtlich erleichtert über den Sieg: Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann, Carsten Hunnekuhl und Hanns-Joachim Maiwald. (HÖ)

Im Rechtsstreit um die Abwassergebührensatzung hat die Gemeinde Stockelsdorf gesiegt.

Die Verhandlung rund um die Abwassergebührensatzung der Gemeinde, gegen die Holger Hintz eine Musterklage geführt hat, fand bereits am 14. April vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig statt. Jetzt ist den Prozessbeteiligten das Urteil mit der Begründung dazu in schriftlicher Form zugegangen. Darin wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil vom 10. Oktober 2012, in dem Hintz unterlegen war, zurückgewiesen. Gleichzeitig wird in dem jetzt ergangenen Urteil eine Revision nicht zugelassen.

OVG hat festgestellt, dass die Zusammenfassung der Abwasseranlagen in der Ortslage Stockelsdorf und in den Dorfschaften Dissau, Curau, Arfrade, Pohnsdorf und Klein Parin zu einer einheitlichen rechtlichen Einrichtung zulässig ist. Dies hatte Hintz durch seine Klage bestritten.

Der 2. Senat unter Vorsitz der Präsidentin des OVG, Maren Thomsen, hat damit unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung entschieden. Die einzelnen Entwässerungssysteme vermitteln trotz ihrer Verschiedenheit den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke die gleichen Vorteile. Die bestehen darin, dass das anfallende Abwasser über eine Entwässerungsleitung abgeführt und sowohl technisch als auch rechtlich ordnungsgemäß geklärt wird.

„Das Ergebnis ist aus unserer Sicht mehr als zufriedenstellend“, zeigte sich Bürgermeisterin Brigitte Rahlf-Behrmann erleichtert über das Urteil. „Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit insgesamt erledigt ist.“ Es sei ein Verfahren gewesen, das viel Verwaltungskapazität gebunden habe und auch zu Unruhe in der Gemeinde geführt habe. „Das ist eine gute Signalwirkung für unsere Dorfschaften“, so die Bürgermeisterin. „Im Bereich der Daseinsvorsorge wie Wasser, Strom, Gas und Abwasser sind aus meiner Sicht gleiche Belastungen für alle Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.“

Die Entscheidung hat Bedeutung über Stockelsdorf hinaus, mit dem Urteil ist es Landesrecht geworden, erklärte Rechtsanwalt Carsten Hunnekuhl, der die Gemeinde in dem Rechtsstreit vertreten hatte.

Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen. Dagegen kann allerdings eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden, wie Hunnekuhl weiter erläuterte. „Für uns ist das abgeschlossen“, bekräftigte die Verwaltungschefin nochmals.

Der Kläger sieht das jedoch anders. „Ich werde innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat Nichtzulassungsbeschwerde einreichen“, so Hintz. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob die Beschwerde ausreichend begründet ist und verweist gegebenenfalls zurück an das OVG. HÖ

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Eine Antwort auf „Urteil im Abwasserstreit“

  1. Peter Pruter sagt:

    Ein schwarzer Tag für 6400 Haushalte in Stockelsdorf und Eckhorst. Stark belastet mit erheblichen Mehrkosten sind Familien mit Kindern.
    Der Verwaltunschefin und ersten Beamtin Stockelsdorfs ist es offenbar nicht bewusst, dass sie sich über ein asoziales Urteil köstlich freut.
    Eine Gebühr ist immer noch mit einer Gegenleistung verbunden, die hier von der Kommune aber nicht erbracht wird. Der ganze Prozess ist ein Skandal 1. Klasse. Durch dilettantische Fehler der zuständigen Verwaltung sind wenigen Grossbauern rund um Klein Parin mindestens 1,5 Millionen Anschlussgebühren erlassen worden. Die sind jetz umgelegt
    worden auf die Allgemeinheit.

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