Kein Bürgerbegehren über Ortstafel

Eine weitere Niederlage müssen die Gegner der neuen Ortsschilder mit der Beschriftung „Universitätsstadt“ und ohne Stadtteilname hinnehmen. Die Kommunalaufsicht des Landes hat mitgeteilt, dass die gelben Ortstafeln Verkehrsschilder im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind und dass ihre Gestaltung der Straßenverkehrsbehörde obliegt. Damit ist ein Bürgerbegehren zur Wiederherstellung der alten Lübeck-Schilder mit der Angabe des Stadtteils nicht zulässig.

Der Vorsitzende der Initiative, Detlev Stolzenberg, kann die Argumente nicht nachvollziehen. Die Entscheidung über die Gestaltung der Ortsschilder „geht nicht von der Behörde aus, sondern von der politischen Gemeinde. So war es auch mit der Zusatzbezeichnung Universitätsstadt. Ein Bürgerbegehren zu solch einer Frage nicht zuzulassen, ist ein Verlust an demokratischer Mitbestimmung“, sagt er. Die Initiative will nun prüfen lassen, ob die neuen Universitätsstadt-Schilder mit den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung übereinstimmen. „Die Ortsschilder dienen der verkehrlichen Orientierung und deshalb sollten sie die Ortsnamen benennen“, begründet Stolzenberg.

Die Initiative beklagt, dass die Schilder ohne Stadtteilname für viele Bürger einen Verlust an Verbundenheit mit dem Wohnort bedeuten. Die Bürgerschaft hatte die neuen Ortstafeln – die von Sponsoren bezahlt wurden – in 2010 beschlossen. Das erste Lübeck-Schild mit der Bezeichnung Universitätsstadt wurde vor mehr als drei Jahren aufgestellt. Zuletzt im Januar hatten die Stadtabgeordneten ihren Entschluss bekräftigt und die Wiederaufstellung der alten Schilder abgelehnt. SDF

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