Wann darf man die Miete kürzen?

Bei einer Mietminderung wegen Wohnungsmängeln kommt es aufs korrekte Vorgehen an.

Schimmelflecken an den Wänden, undichte Fenster oder Lärm aus der Nachbarschaft – es gibt viele Gründe, die Miete zu mindern. Denn der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem sogenannten gebrauchstauglichen Zustand zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Wenn Mängel vorliegen, die dies einschränken oder sogar aufheben, darf die Miete gemindert werden. Wichtig ist aber, dass Mieter dabei richtig vorgehen.

„Zuerst einmal muss der Vermieter auf jeden Fall Kenntnis vom Mangel erlangen – erst dann ist eine Mietminderung möglich“, erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Ebenso müsse die Tauglichkeit des Mietobjekts erheblich eingeschränkt sein. Ein nur fünf mal fünf Zentimeter kleiner Schimmelfleck oder zwei Silberfische im Bad beispielsweise würden nicht zur Mietminderung berechtigen.

Wer einen gravierenden Mangel feststellt, sollte also zunächst den Vermieter schriftlich per Mail, Brief oder Fax informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems setzen. „Wie lang dieser Zeitraum sein kann, richtet sich nach der Dringlichkeit — so muss etwa eine defekte Heizung im Winter unverzüglich repariert werden“, erklärt Jörn-Peter Jürgens. Bleibe der Vermieter untätig, könne die Miete herabgesetzt werden.

In welcher Höhe das geschehen darf, hängt wesentlich vom Grad der Beeinträchtigung ab. Darum sollte man hier Experten um Rat bitten — zu finden beispielsweise unter www.iv-mieterschutz.de. Das Festlegen der Minderungsquote bringt einen großen Konfliktstoff mit sich, daher sollten beide Seiten möglichst eine gütliche Einigung anstreben. Vor Gericht liegt die Beweislast beim Kläger.

Neben den eingangs beschriebenen Mängeln kommen noch weitere gute Gründe für Mietminderungen in Betracht. „Dazu gehören etwa Wasserschäden beispielsweise durch undichte Dachziegel, Geruchsbelästigungen durch Restaurants oder Fäkalien aus Leitungen, Ungezieferbefall, Asbest, Blei in Wasserrohren oder die ausgefallene Beleuchtung vorm und im Haus“, zählt Jörn-Peter Jürgens auf.

Weitere Gründe könnten eine defekte Gegensprech- und Schließanlage, permanent störende Nachbarn oder eine defekte Toilette sein. djd

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