
Bienen leisten als Bestäuber einen immens wichtigen Dienst in der Natur. (photografiero/Fotolia)
Bundesagrarministerium will Verbot schädlicher Pflanzenschutzmittel aufweichen.
Keine Entwarnung für Bienen: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will das im Sommer vergangenen Jahres ausgesprochene Verbot schädlicher Pflanzenschutzmittel wieder aufweichen.
Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung ist eine Verordnung geplant, die Ausnahmen für den Einsatz verschiedener Neonicotinoide bei verschiedenen Getreidesorten wie Winterweizen, Winterroggen oder Wintergerste vorsieht.
Ob Obst, Getreide oder Gemüse — ohne die Bestäubungsleistung der Bienenvölker würden diese Lebensmittel nicht mehr auf unserem Teller landen. Doch die fleißigen Insekten werden zunehmend Opfer der industriellen Landwirtschaft, deren Monokulturen das Nahrungsangebot stark einschränken. Besonders verheerend wirkt sich zudem der Einsatz von Pestiziden auf die Bienenvölker aus (s. Kasten).
Noch im Sommer 2015 hatte sich Landwirtschaftsminister Christian Schmidt als Retter der Bienen präsentiert und per Eilverordnung den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreidesaatgut, das mit bestimmten Neonicotinoiden behandelt wurde, untersagt. „Der Schutz der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen Bienen ist mir ein großes Anliegen“, so Schmnidt am Deutschen Imkertag im Oktober 2015. Doch nun will das Ministerium sozusagen durch die Hintertür das Handelsverbot wieder aufweichen und die zunächst verbotenen Stoffe wieder erlauben, wenn bestimmte Grenzwerte nicht überschritten würden.
Der BUND weist zudem darauf hin, dass es Versuche des Konzerns Bayer gibt, den Grenzwert für ein weiteres Neonicotinoid Thiacloprid im Honig von derzeit 0,05 Milligramm wieder auf 0,2 Milligramm pro Kilogramm anzuheben. Thiacloprid ist ein hochwirksames Nervengift aus der Gruppe der Neonicotinoide, die Bienen und andere Insekten schädigen. „Das Thiacloprid-Verbot für Raps- und Obstblüten steht auf wackeligen Füßen. Sobald der Grenzwert nach oben verschoben wird, könnte die Zulassungsbehörde das Teilverbot für die Raps- und Obstblüte wieder zurücknehmen. Dies würde die Gefährdung von Mensch und Natur ganz im Sinne der Pestizidhersteller legalisieren“, warnte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Statt einer Erhöhung von Grenzwerten braucht es endlich ein Verbot sämtlicher Neonicotinoide.
Honig ist ein Naturprodukt und sollte frei von Giften sein“, so Weiger. sg
geschützt.
Die Neonicotinoide greifen bei Insekten in das zentrale Nervensystem ein. Die Tiere sterben dadurch nicht sofort, verlieren aber für ihr Überleben wichtige Fähigkeiten. In der Folge finden die Tiere nicht mehr zu ihrem Stock zurück und werden anfälliger für Krankheiten, die zum Kollaps des ganzen Bienenvolkes führen können.
Neonicotinoide sind aber auch für das Vogelsterben in der europäischen industriellen Agrarlandschaft verantwortlich. Sie rauben den Singvögeln ihre Nahrung, die Insekten. Die Vögel verschwinden aus der Landschaft oder sie brüten nicht erfolgreich.