
„Das Risiko ist vertretbar“, sagt der Strahlenschützer Jürgen Müller (Umweltministerium) über die Entsorgung von nichtradioaktiven Abfällen aus Kernkraftwerken. (SDF)
Das Kieler Umweltministerium informierte über den Abriss von Atommeilern im Land.
2022 wird in Schleswig-Holstein das letzte Kernkraftwerk abgeschaltet. Und zehn bis 15 Jahren später, wenn die sperrigen Anlagen in Brokdorf, Brunsbüttel und Krümmel Stück für Stück bis zur grünen Wiese zurückgebaut werden, wird sich die konkrete Frage stellen: Wohin mit den vielen Tonnen Bauschutt? Offenbar ist dieses Problem für die Lübecker nicht besonders akut. Denn nur zwei Dutzend Personen kamen zur Informationsveranstaltung des Landesumweltministeriums zu diesem Thema in die Volkshochschule. Die meisten von ihnen waren Politiker oder Mitglieder der Stadtverwaltung.
Der Leiter der Abteilung Energie im Kieler Ministerium, Johannes Grützner, betonte, dass es nicht um die Lagerung von radioaktive Altlasten gehe, sondern „um die Entsorgung von Abfällen, die auch bei anderen Abbrucharbeiten von industriellen Anlagen vorkommen“. Er räumte jedoch ein, dass der Rückbau der Kernkraftwerke sehr kontrovers diskutiert wird. „Wir müssen darüber reden und zusammen mit den Betreibern, den Entsorgern und den politischen Funktionsträgern ein Verfahren finden, das akzeptiert werden kann. Deswegen sind wir heute hier.“ Die gewaltigen Mengen aus Beton, Ziegeln, Rohrleitungen, Kabeln, Holz, Fenstern, Türen und Straßenbeläge sollen im Land entsorgt werden, um „Mülltourismus“ zu verhindern. Wohin die Reste der AKWs verfrachtet werden, stehe nicht fest. „Wir haben keine bestimmte Deponie im Blick“, sagte Grützner. Im Lande gebe es rund zehn geeignete Entsorger, „ob bis dahin die Deponie Niemark dazu gehört, ist eine ganz andere Frage.“ Zumal die Lübecker Halde bis 2035 ihre Kapazitäten vermutlich ausgeschöpft haben wird.
Das zentrale Problem liegt bei der Unterscheidung zwischen radioaktivem Müll, der nach dem Atomgesetz gelagert werden muss, und den nicht kontaminierten Abbruchmaterialien. Das Gesetz hat die Grenze bei einer Strahlung von zehn Mikrosievert pro Jahr festgelegt, erklärte Strahlenschützer Dr. Jürgen Müller. Jede ionisierende Strahlung sei zwar potentiell krebserregend, führte er weiter aus, aber man könne „mit Fug und Recht sagen, dass die zehn Mikrosievert keine erhöhte Gefährlichkeit“ darstellten.
Das bezweifelte Zuhörerin Silke Eschenburg stark und forderte die Beachtung aktueller Studien, die zu anderen Ergebnissen kämen. Sie regte an, die Materialien in den Ruinen der AKWs zu lagern.
Dies sei rechtlich nicht möglich und politisch nicht gewollt, stellten die Mitarbeiter des Umweltministeriums klar. Auch Dr. Rolf Tetzlaff-Gahrmann kritisierte die Festlegung der Grenze bei zehn Mikrosievert und wünschte bei zukünftigen Informationsveranstaltungen des Landes die Teilnahme eines ausgewiesenen Umweltmediziners. Johannes Schindler plädierte dafür, den Betreibern die Freiheit zu geben, die Abfälle auch in anderen Bundesländern zu entsorgen. SDF